Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Verkaufsbedingungen der CYKLOP NEEDHAM Ltd.

1. Anwendung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (die „Allgemeinen Bedingungen“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen jedem Kunden und CYKLOP NEEDHAM Ltd. („Cyklop Needham“). Diese Allgemeinen Bedingungen sind die einzigen geltenden Bedingungen und haben Vorrang vor allen Bedingungen, die vom Kunden oder in dessen Namen festgelegt oder erwähnt werden, sofern Cyklop Needham nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat. Jede Bestellung wird von Cyklop Needham nur unter diesen Allgemeinen Bedingungen angenommen. Änderungen dieser Allgemeinen Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von einem bevollmächtigten Vertreter von Cyklop Needham schriftlich bestätigt wurden.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Bestellungen des Kunden.

1.3 Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung.

2. Bestellungen und Verkaufsgrundlagen

2.1 Eine vom Kunden aufgegebene Bestellung gilt erst dann als von Cyklop Needham angenommen, wenn sie von einem bevollmächtigten Vertreter von Cyklop Needham schriftlich bestätigt wurde. Ein Vertrag über den Verkauf von Waren ist für Cyklop Needham nur dann verbindlich, wenn Cyklop Needham ein Angebot unterbreitet hat, das ausdrücklich als verbindliches Angebot zum Verkauf der Waren bezeichnet ist.

2.2 Abbildungen, Fotos oder Beschreibungen, sei es in Katalogen, Broschüren, Preislisten oder anderen von Cyklop Needham herausgegebenen Dokumenten, dienen lediglich als Orientierungshilfe und sind für Cyklop Needham nicht bindend.

2.3 Keine von Cyklop Needham angenommene Bestellung kann vom Kunden storniert werden, es sei denn, Cyklop Needham stimmt dem schriftlich zu und der Kunde entschädigt Cyklop Needham in voller Höhe für alle Verluste (einschließlich entgangener Gewinne), Kosten (einschließlich aller Arbeits- und Materialkosten), Schäden, Gebühren und Ausgaben, die durch die Stornierung entstanden sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die in einem Angebot für Geräte genannten Preise, ob mündlich oder schriftlich, verstehen sich ab Werk (INCOTERMS 2000), ohne Verpackung und ohne anfallende Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer, Umsatzsteuer oder ähnliche Abgaben, die von einer zuständigen Steuerbehörde in Bezug auf die Waren erhoben oder berechnet werden. Der Kunde ist zusätzlich verpflichtet, diese Steuern an Cyklop Needham zu zahlen.

3.2 Die Rechnungen von Cyklop Needham für Geräte sind vor der Lieferung oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum (sofern vereinbart) zahlbar, ungeachtet dessen, dass die Lieferung möglicherweise noch nicht erfolgt ist und/oder das Eigentum an den Waren noch nicht auf den Kunden übergegangen ist. Die Einhaltung der Zahlungsfrist ist wesentlich. Rechnungen für Dienstleistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar.

3.3 Cyklop Needham ist berechtigt, auf alle nach Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist noch ausstehenden Beträge Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem aktuellen Basiszinssatz der HSBC zu berechnen.

3.4 Alle Zahlungen müssen in der im Vertrag vereinbarten Währung (GBP, EUR oder USD) ohne Abzüge, Gutschriften oder Aufrechnungen auf das angegebene Konto von Cyklop Needham erfolgen. Vor der Lieferung der Geräte vom Kunden geleistete Anzahlungen sind nicht erstattungsfähig.

4. Lieferung

4.1 Die Lieferung der Waren erfolgt ab Werk (INCOTERMS 2000).

4.2 Die Art des Transports liegt im Ermessen von Cyklop Needham. Wenn der Kunde spezielle Liefermethoden oder Optionen wünscht, die zusätzliche Kosten verursachen, hat er alle Lieferkosten zu tragen. Falls erforderlich, muss der Kunde auf eigene Kosten geeignete Hebevorrichtungen bereitstellen. Cyklop Needham gewährt keine Transportkostenvergütung für Waren, die der Kunde aus dem Lager des Unternehmens abholt.

4.3 Liefertermine sind nur ungefähre Angaben. Die Nichteinhaltung des angegebenen Liefertermins berechtigt den Kunden nicht zur Stornierung der Bestellung oder des Vertrags, und Cyklop Needham haftet nicht für Verluste, Kosten, Schäden oder Ausgaben, die dem Kunden dadurch entstehen, seien es Folgeschäden oder sonstige Schäden. Wenn die Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen kann, hat Cyklop Needham das Recht, die Bestellung oder den Vertrag ohne Entschädigung zu stornieren.

4.4 Bei Teillieferungen berechtigt eine Verzögerung bei der Lieferung einer Teillieferung den Kunden nicht, die Annahme der übrigen Teillieferungen zu verweigern. Der Kunde darf die Annahme einer Sendung oder Teillieferung nicht aufgrund von Mängeln oder Fehlmengen in einer anderen Lieferung verweigern.

5. Risiko und Eigentum

5.1 Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Ware geht auf den Kunden über, sobald Cyklop Needham die Ware an den Spediteur übergibt.

5.2 Bei Verbrauchsmaterialien, die kostenlos an die vom Kunden angegebene Adresse im Vereinigten Königreich geliefert werden, geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Lieferung an diese Adresse oder, falls der Kunde die Lieferung nicht annimmt, zum Zeitpunkt der Zustellungsangebot durch Cyklop Needham auf den Kunden über.

5.3 Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrübergangs geht das Eigentum an den Waren erst dann auf den Kunden über, wenn Cyklop Needham die vollständige und bedingungslose Zahlung für die Waren und alle anderen von Cyklop Needham gelieferten oder zum Verkauf vereinbarten Waren, für die eine Zahlung fällig ist, in bar oder in frei verfügbaren Mitteln erhalten hat.

5.4 Bis zur Zahlung hat der Kunde:
(a) die Waren als Verwahrer für Cyklop Needham zu verwahren; und
(b) die Waren getrennt zu lagern und eindeutig als Eigentum von Cyklop Needham zu kennzeichnen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder als Sicherheit für Verbindlichkeiten zu verwenden. Tut er dies dennoch, werden alle Forderungen von Cyklop Needham sofort fällig und zahlbar.

5.5 Wenn der Kunde die Waren vor dem Eigentumsübergang in andere Produkte einarbeitet, geht das Eigentum an diesen Produkten, einschließlich des Endprodukts, mit der Einarbeitung oder Verwendung auf Cyklop Needham über. Der Kunde hat Aufzeichnungen zu führen, die eine Identifizierung und Quantifizierung der hergestellten Produkte und der darin eingearbeiteten Waren ermöglichen.

5.6 Werden die Waren vom Kunden vor Eigentumsübergang weiterverkauft, hat der Kunde den gesamten Verkaufserlös treuhänderisch für Cyklop Needham auf einem separaten Konto zu hinterlegen. Der Kunde tritt alle Rechte und Ansprüche gegenüber seinen eigenen Kunden, die sich aus solchen Verkäufen ergeben, bis zur Eigentumsübergang an Cyklop Needham ab.

5.7 Wenn der Kunde vor Eigentumsübergang gegen eine Zahlungsverpflichtung verstößt, in Liquidation geht oder ein Insolvenzverwalter bestellt wird, kann Cyklop Needham den Vertrag ohne Vorankündigung kündigen und die Waren in Besitz nehmen und verkaufen. Der Kunde ermächtigt Cyklop Needham unwiderruflich, die Räumlichkeiten, in denen sich die Waren befinden, zu betreten und diese auf Kosten des Kunden zu entfernen.

6. Gewährleistungen und Haftung

6.1 Cyklop Needham garantiert, dass die Waren bei Lieferung den Spezifikationen entsprechen und von zufriedenstellender Qualität sind. Der Kunde muss die Ware bei Ankunft prüfen. Innerhalb von zwei Werktagen nach Ankunft muss der Kunde Cyklop Needham schriftlich per Einschreiben über etwaige Beanstandungen hinsichtlich Zustand, Qualität, Güte oder Nichtübereinstimmung mit den Spezifikationen oder der Bestellung unter Angabe der genauen Gründe informieren. Bei Nichtbeachtung gilt die Ware als unwiderruflich angenommen, jeglicher Gewährleistungsanspruch ist ausgeschlossen und der Kunde ist zur Zahlung des vollen Preises verpflichtet.

6.2 Alle Gewährleistungen und Bedingungen, ob gesetzlich oder anderweitig, hinsichtlich der Eignung für einen bestimmten Zweck sind ausgeschlossen. Alle Gewährleistungen und Bedingungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde andere Verbrauchsmaterialien als die von Cyklop Needham in Geräten verwendet, die von Cyklop Needham gekauft wurden. Cyklop Needham haftet nicht für Mängel, die durch normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, abnormale Bedingungen oder Verwendung, Nichtbeachtung von Anweisungen, Missbrauch oder Veränderung oder durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Dritter entstehen.

6.3 Vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle Gewährleistungen, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen, die sich aus dem Gewohnheitsrecht ergeben, im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

6.4 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, haftet Cyklop Needham nicht für direkte oder Folgeschäden oder -verluste, einschließlich entgangener Gewinne oder indirekter oder besonderer Verluste, Kosten, Ausgaben oder anderer Ansprüche auf Folgeschadensersatz, unabhängig davon, ob diese durch Fahrlässigkeit oder anderweitig verursacht wurden und sich aus der Lieferung oder Verwendung der Waren ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.

7. Service und Verbrauchsmaterialien

7.1 Cyklop Needham bietet die Wartung der gekauften Geräte zu Standardwartungssätzen an, die vom Kunden zu tragen sind.

7.2 Wenn der Kunde einen Mietvertrag für Geräte von Cyklop Needham mit dem Finanzdienstleister von Cyklop Needham abschließt, muss er alle Verbrauchsmaterialien ausschließlich von Cyklop Needham beziehen. Wenn der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss er die Geräte an Cyklop Needham zurückgeben. Wenn der Kunde dies nicht tut, hat Cyklop Needham das Recht, die Geräte abzuholen und zu diesem Zweck die Räumlichkeiten des Kunden zu betreten.

8. WEEE

Für alle Geräte, die unter die WEEE-Richtlinie fallen, ist der Kunde für das Recycling und die Entsorgung gemäß den geltenden Gesetzen verantwortlich.

9. RoHS und REACH

9.1 Cyklop Needham garantiert die Konformität der gelieferten Produkte mit der RoHS-Richtlinie und dass sie gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gekennzeichnet sind.

9.2 Alle von Cyklop Needham gelieferten Produkte fallen nicht unter die REACH-Verordnung. Cyklop Needham garantiert, dass keines seiner Produkte besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) enthält.

10. Allgemeines

10.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und jeder Kaufvertrag unterliegen den Gesetzen von England und Wales und werden entsprechend ausgelegt.

10.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der Rest der Bestimmung davon unberührt.